Sie möchte eine Immobilie kaufen oder veräußern oder Sie benötigen einen Kredit für den Kauf bzw. Bau einer Immobilie? In diesem Fall wird Ihnen der Grundbuchauszug gute Dienste leisten. Doch was ist ein Grundbuchauszug eigentlich genau und wer benötigt diesen eigentlich?
Was ist ein Grundbuchauszug genau?
Unter einem Grundbuchauszug versteht man die Kopie bzw. die Abschrift eines sogenannten Grundbuchblattes. Der Grundbuchauszug wie auch das Grundbuch selbst enthalten Informationen über die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken sowie über die auf ihnen eventuell liegenden Lasten.
Was steht im Grundbuchauszug?
Alle wichtigen Informationen über ein Grundstück werden im Grundbuchauszug abgebildet. Dazu zählen beispielsweise die Eigentums- und Wohnverhältnisse eines Grundstücks bzw. der auf dem Grundstück erbauten Immobilie, eingetragene Rechte wie Nießbrauch, Vorkaufsrecht und Wohnrecht und natürlich die auf dem Grundstück liegenden Lasten wie Hypotheken oder Grundschulden. Wird bei der Bank ein Antrag auf eine Immobilienfinanzierung beantragt oder möchten Sie ein Grundstück kaufen bzw. verkaufen, sollte zuvor unbedingt der Grundbuchauszug eingesehen werden.
Wer benötigt einen Grundbuchauszug?
Wenn Sie ein Grundstück bzw. eine Immobilie verkaufen möchten, dann benötigen Sie notwendigerweise einen Grundbuchauszug, um Ihre Eigentümereigenschaft nachweisen zu können. Nur so können potentieller Käufer und Notar sicher davon ausgehen, dass Sie das betreffende Grundstück auch wirklich verkaufen dürfen. Zudem ist der Grundbuchauszug für potentielle Käufer deswegen von Interesse, da diese sich über etwaige Grundstücklasten ein eigenes Bild machen können.
Der Grundbuchauszug muss auch dann vorgelegt werden, wenn Sie einen Kredit bei einer Bank begehren.Grundsätzlich kann ein Grundbuchauszug übrigens nur von Antragstellern, die ein berechtigtes Interesse an den Informationen des Grundbuches haben. Reine Neugier Dritter oder reicht hierfür nicht aus. Ein berechtigtes Interesse an Grundbuchauszügen haben beispielsweise die Grundstückseigentümer oder andere eingetragene Rechtsinhaber. Auch Gerichte, Behörden, potentielle Erben, Banken, Kaufinteressenten einer Immobilie oder Notare, können ein berechtigtes Interesse an einem Grundbuchauszug haben.